BERATUNG FÜR STUDIERENDE MIT KIND

Schwangere Studierende und Studierende mit Kindern haben spezielle Probleme, vor allem in finanzieller Hinsicht.In der Sozialberatung des Studentenwerkes Leipzig, (Goethestr. 6, 04109 Leipzig, Zimmer 120, Telefon (0341) 9 65 98 09, loesche@studentenwerk-leipzig.de, Sprechzeiten s. S. 40) werden Studierende mit Kindern über mögliche finanzielle Unterstützungen informiert. In persönlichen Gesprächen und über Kontaktvermittlung zu den zuständigen Ämtern können viele Probleme gelöst werden.In Leipzig stehen etwa 200 Kindereinrichtungen zur Auswahl, in denen Kinder betreut werden. Auch das Studentenwerk bietet dazu die Möglichkeit.

KINDERLADEN DES STUDENTENWERKES Studentenwohnheim Nürnberger Straße 42, 04103 Leipzig
Telefon: (0341) 211 71 94
E-Mail: kinderladen@studentenwerk-leipzig.de Öffnungszeiten: Mo-Do 8.00-18.00 Uhr, Fr 8.00-16.00 Uhr
Kinder von Studierenden im Alter von 8 Wochen bis 6 Jahren werden stundenweise betreut (maximal 3 Tage pro Woche und 4 Stunden pro Tag).

KINDEREINRICHTUNG DES STUDENTENWERKES „VILLA UNIFRATZ” Studentenwohnheim Bornaische Straße 138, 04279 Leipzig

Im Wohnheim wohnen vorrangig Studierende mit Kindern. Die Betreuung der Kinder im gleichen Haus, das über einen Garten verfügt und mitten im Grünen liegt, kann besonders auf den individuellen Tagesablauf von Studierenden abgestimmt werden. Das Betreuungsangebot ist auf Kinder von 8 Wochen bis 6 Jahre ausgerichtet.

Interessenten wenden sich an die Kindereinrichtung,
Heidrun Kunze, Telefon: (0341) 3 38 34 88. E-Mail: villaunifratz@studentenwerk-leipzig.de
die Sachbearbeiterin für Wohnraumverwaltung, Barbara Schäfer, Goethestraße 6, 3. Etage, Zimmer 302, Telefon: (0341) 9 65 98 06

VERGABE FINANZIELLER BEIHILFEN AUS DEM FONDS ZUR UNTERSTÜTZUNG VON STUDIERENDEN MIT KIND
Kinder von Studierenden können pro Semester eine Förderung erhalten, wenn aufgrund des Einkommens der Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils eine Bedürftigkeit zu erkennen ist. Die Förderung erfolgt einmal im Semester und bewegt sich in der Regel zwischen 80,00 € bis 100,00 € pro Kind. Bei mehreren Kindern ist eine Beihilfe in der Maximalhöhe von 300,00 € pro Antrag festgelegt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens ein Elternteil des Kindes an einer Leipziger Hochschule eingeschrieben ist und Semesterbeitrag für dos zu fördernde Semester an das Studentenwerk entrichtet hat.Die Anträge müssen jedes Semester neu bis zum 15.05. bzw. 15.11. gestellt werden. In Ausnahmefällen (bei Krankheit, Studienanfängern) kann diese Frist verlängert werden.

Die Antragsformblätter sind erhältlich bei der Sozialberatung des Studentenwerkes (siehe S. 40). Es gibt sie auch im Internet: www.studentenwerk-leipzig.de.

Insbesondere sind folgende Unterlagen für den/die Antragsteller/in und seine/ihren Lebenspartner/in beizubringen:

- Immatrikulationsbescheinigung/gültiger Studentenausweis
- Geburtsurkunde (Kind)
- Eheurkunde/Scheidungsurkunde (Ehegattenunterhalt)
- Bescheid über BAföG/Stipendium/Unterhalt von den Eltern
- Unterhaltszahlung (für Kind)
- Kinderzuschlags- bzw. Erziehungsgeld-Nachweis
- Bescheid Freiplatz (Kindertagesstätte, Hort)
- Bescheid über Arbeitslosengeld II (Kind bzw. Studentin im Urlaubssemester/in der Elternzeit)
- Mietvertrag/Wohngeldbescheid
- Nachweis über Arbeitseinkommen, sonstige Einkommen (Rente, eigenes Kindergeld etc.)
- Leipzig-Pass

Ein Antrag wird erst dann bearbeitet, wenn er vollständig ausgefüllt ist und alle notwendigen Anlagen beigebracht wurden.über die Vergabe des Fördergeldes entscheidet der Sozialausschuss des Studentenwerkes im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist licht möglich! Die Mittelvergabe erfolgt auf schriftlichen Antrag gemäß Formblatt.

Hinweis: Für nicht ausbildungsbedingten Unterhalt können in finanziellen Notlagen schwan Studentinnen, Studierende mit Kind und behinderte und chronisch kranke Studierende Sozialhilfe beantragen. Informationen dazu bei der Sozialberatung des Studentenwerkes.

KINDERGELD

Alle Eltern erhalten ein einheitliches Kindergeld. Es wird monatlich an den Kindergeldberechtigten gezahlt und ist einkommensunabhängig. Es beträgt ab 1.1.2002 monatlich:
- für das erste, zweite und dritte Kind je 154,00 €
- für das vierte Kind 179,00 €

Die Auszahlung erfolgt durch die Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit (außer Beschäftigte im öffentlichen Dienst).

Anträge auf Kindergeld sind zu richten an:

Agentur für Arbeit, Kindergeldkasse, Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig Telefon: (0341) 9 13 - 0
Postanschrift: Arbeitsamt Leipzig, 04086 Leipzig
Internet: www.arbeitsagentur.de/leipzig

Sprechzeiten: Mo, Mi, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Di, Do 8.00 - 18.00 Uhr

BUNDESERZIEHUNGSGELD

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Studierende in den ersten 24 Lebensmonaten ihres Kindes Bundeserziehungsgeld. Dabei können sie zwischen einem Budget bis zum 12. Lebensmonat des Kindes und einer Regelleistung bis zum 24. Lebensmonat wählen. Erziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung. Auskünfte dazu gibt es bei der Sozialberatung (s. S. 40)

Anträge auf Bundeserziehungsgeld sind zu richten an:

Familienkasse beim Amt für Familie und Soziales, Berliner Straße 13, 04105 Leipzig Telefon: (0341) 59 550
HINWEIS: Alle Anträge erhalten Sie in den Bürgerämtern!

ELTERNTREFF

Studentische Elterninitiative, die in Zusammenarbeit mit dem StuRa der Universität gegründet wurde. Angesprochen werden schwangere Studierende und studentische Eltern. Regelmäßige Treffen, Flohmärkte usw.E-Mail: soz@stura.uni-leipzig.de
Internet: www.stud.uni-leipzig.de/---kinderle