STUDIUM IM AUSLAND
Im Hinblick auf den europäischen Arbeitsmarkt ist es empfehlenswert, ein bis zwei Semester m Ausland zu studieren. Wer im Ausland studieren möchte, sollte sich zuvor gründlich informieren. Die Sprache des Gastlandes sollte man beherrschen, häufig gibt es Prüfungen der Sprachfähigkeiten vor der Studienaufnahme. Über ein Auslandsstudium an sich, die Nutzungsmöglichkeiten verschiedener EU-Programme und anderer Austauschprogramme inforniert man sich am besten beim jeweiligen Akademischen Auslandsamt der Hochschule oder reim Deutschen Akademischen Auslandsdienst.
Internetadressen: www.uni-leipzig.de/aaa/ und www.daad.de
WICHTIG: Wer ein Auslandsstudium beabsichtigt, sollte sich mindestens ein Jahr vorher um ein Stipendium bemühen und rechtzeitig seine Sprachkenntnisse verbessern.
Mit BAföG im Ausland studieren
Deutsche Studierende können für ein Studium im Ausland Ausbildungsförderung erhalten. ach dem BAföG wird eine Förderung für ein Auslandsstudium gewährt, wenn
- das Studium nach dem Ausbildungsstand förderlich ist und mindestens eine teil-weise Anrechnung für das Inlandsstudium möglich ist;
- eine Ausbildung nach dem mindestens einjährigen Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union fortgesetzt wird oder
- im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und einer ausländischen Ausbildungsstätte die aufeinander aufbauenden Lehrveranstaltungen einer einheitlichen Ausbildung abwechselnd von der deutschen und der ausländischen Ausbildungsstätte angeboten werden.
Eine Ausbildung im Ausland ist förderlich, wenn der Bewerber Grundkenntnisse in einem mindestens einjährigen Grundstudium hat. Das Studium an einer Hochschule im Ausland wird in er Regel bis zum Abschluss gefördert. Wird die Ausbildung ohne Abschluss im Inland fortgeführt, wird maximal 1 Jahr nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Auch Studenten, die wegen des hohen Einkommens der Eltern keinen Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG im Inland haben, können bei einem Studienaufenthalt im Ausland wegen der zusätzlichen bedarfserhöhenden Auslandszuschläge und Fahrtkostenerstattung möglicherweise ein Stipendium erhalten. Weitere Auskünfte geben die Ämter für Ausbildungsförderung.
Anträge auf Auslandsförderung sollten mindestens 6 Monate vor Beginn der Auslandsausbildung bei dem für das jeweilige Ausland zuständigen Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden, da die Bearbeitung sehr zeitaufwendig ist. Die Bearbeitung der Förderanträge für das Ausland obliegt verschiedenen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Informationen über die Zuständigkeiten gibt es unter www.studentenwerke.de
Informationsmöglichkeiten zum Studium im Ausland
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) gibt jährlich eine Broschüre „Studium, Forschung, Lehre im Ausland. Förderungsmöglichkeiten für Deutsche” heraus, die in den Auslandsämtern erhältlich ist.Die Akademischen Auslandsämter bzw. die zuständigen Dezernate für Studienangelegenheiten der Hochschulen informieren und beraten zu Fragen des Auslandsstudiums all-gemein, der EG-Programme, zur Stipendienvergabe und zu Möglichkeiten des Auslandspraktikums.