Der handelsrechtliche Jahresabschluss
von Thomas Schildbach

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Wer sich mit dem Aufstellen eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses befassen will oder im Rahmen seines Studiums muß, der muß ein HGB besitzen und die relevanten Paragraphen anwenden können. Dieses Unterfangen scheitert aber oft an der Eigenheit, die Gesetzestexten eigen ist. Also heißt es, einen Kommentar zu Rate zu ziehen oder auf ein Lehr- bzw. Studienbuch zurückzugreifen. Schildbach hat ein solches Studienbuch geschrieben. Dabei gelingt es ihm durch eine witzig geschriebene Einleitung in die Problemstellung, das Interesse des Lesers zu wecken und auch die Ausführungen zu den eher trockenen Paragraphen zu lesen. Hinterher hat der Leser einen guten Überblick gewonnen, keine Schwierigkeiten mehr mit dem Verständnis des HGB und kennt die Verknüpfungen zwischen einzelnen Paragraphen und zu anderen Gesetzbüchern, zum Beispiel zum EStG. Denn Schildbach geht sehr ausführlich auf diese Zusammenhänge ein und erläutert alles sehr kritisch. Zum Verständnis tragen auch die Beispiele bei sowie die abschließenden Fragen und Aufgaben am Ende eines jeden Kapitels. Was allerdings fehlt, das sind die Lösungen zu den gestellten Aufgaben, doch lassen sie sich nach der Lektüre leicht selbst erarbeiten.

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Wichtige Wirtschaftsgesetze
von NWB-Redaktion


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Diese Textausgabe enthält alle Wirtschaftsgesetze, die in der Praxis besonders häufig gebraucht werden. Sie ist ein handliches Hilfsmittel für die tägliche Arbeit des Praktikers. Gleichzeitig hat sie sich als Lehrausgabe für Studienzwecke bewährt.
Die gültige Auflage befindet sich auf dem Rechtsstand vom 1. Februar 2005. Sie berücksichtigt damit u. a. das Bilanzrechtsreformgesetz und das Bilanzkontrollgesetz. Neu aufgenommen wurde die in der Praxis immer bedeutsamer werdende Insolvenzordnung.
Auf vielfachen Wunsch wurden die aufgenommenen Texte mit einer (nicht amtlichen) Satzzählung versehen, die das Arbeiten mit der Textausgabe - insbesondere bei Verweisen auf längere Textpassagen - erleichtern. Die Textausgabe erfüllt damit zugleich die Anforderungen der meisten Prüfungsordnungen.